Willkommen bei "Früh-Auf" Altena e.V. Schutzgemeinschaft für Gewässer und Fischerei
Willkommen bei "Früh-Auf" Altena e.V.Schutzgemeinschaft für Gewässer und Fischerei

2021 DEUTSCHER FISCHEREI-                           VERBAND e.V. 

Union der Berufs- und Angelfischer

Venusberg 36   -   20459 Hamburg

 Kormorankommission

Datum: 03.11.2021/cu 

                                        P R E S S E M I T T E I L U N G 

Auch Fische brauchen Schutz!

Angler und Fischer bemühen sich vergeblich um den Schutz bedrohter Fischbestände. Zum Beispiel Aal, Äsche, Nase oder Europäischer Lachs machen ihnen Sorgen. Kernproblem dieser Entwicklung ist, dass die natürliche Verjüngung dieser Fischarten nicht mehr in ausreichendem Maße funktioniert. Das gleiche Problem besteht bei der Naturverjüngung des Waldes. Zu hohe Bestände von Reh,  Hirsch & Co. schädigen derart viele Jungbäume, dass die Naturverjüngung nicht mehr funktioniert. Naturschutzverbände fordern deshalb zu Recht die Bejagung des Wildes. Wie im Wald muss auch die natürliche Reproduktion der Fischbestände wieder funktionieren. Sogar der größte deutsche Naturschutzverband, der NABU, hat jüngst die bislang von ihm bestrittenen Schäden durch Kormorane an Fischbeständen in natürlichen Gewässern anerkannt.

Die EU bestätigt dem einst gefährdeten Kormoran in Europa schon lange einen günstigen Erhaltungszustand. Insbesondere in Anbetracht der vielfältigen Schäden, welche durch den Kormoran flächendeckend verursachte werden, muss der Schutzstatus geändert werden.

Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie sich auch auf EU-Ebene für die Artenvielfalt in unseren Gewässern einsetzt.  

Hintergrund:

Der Kormoranbestand hat in den letzten Jahrzehnten explosionsartig zugenommen. Mehr als 1 Million Brutvögel in Europa gefährden inzwischen Fischbestände und den ökologischen Zustand zahlreicher Gewässer. Vorgaben der EU-WasserrahmenRichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie können wegen des Frassdruckes der Kormorane nicht erfolgreich umgesetzt werden. Dem Europäischen Aal hat die EU eine eigene Verordnung gewidmet und fordert darin auch die Reduktion von

Fressfeinden des Aals. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie schützt nicht nur den Europäischen Lachs und die Äsche. Sie fordert auch, dass die nahezu vollständig zur Natura 2000-Schutzgebietskulisse gehörenden Teichgebiete als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Arten erhalten bleiben und bewirtschaftet werden. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass alle natürlichen Gewässer in der EU bis spätestens 2027 in einem guten ökologischen Zustand sein müssen. Alle diese Ziele sind nicht zu erreichen, wenn der Schutzstatus des nicht mehr gefährdeten Kormorans angepasst und so eine Bestandsregulierung ermöglicht wird.

Kontakt: Stefan Jäger – jaeger@vfg-nrw.de, Tel.: 0201 / 46 61 46 

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