20201102 MULNV Erlass zur Angelfischerei während Covid-19-Pandemie November 2020Hinweise zur Ausübung der Angelfischerei in Nordrhein-Westfalen während der Covid-19-Pandemie
Die Angelfischerei als individuelle Freizeitbeschäftigung ist in NordrheinWestfalen unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der Fassung vom 30.10.2020 mit Gültigkeit ab dem 02.11.2020 an allen Gewässern grundsätzlich weiter möglich. Angelgewässer und kommerzielle Angelanlagen (Forellenseen, Angelparks) fallen demnach nicht unter die Verbote des § 9 Absatz 1 bzw. § 10 Absatz 1 Nr. 2 der CoronaSchVO. Das Angeln an den Gewässern bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Erholung und der Nutzung natürlicher Ressourcen für die eigene Ernährung
20201102 Hinweise Ausübung Angelfischere[...] PDF-Dokument [121.2 KB]